Flexible
Hilfen
Startseite > Arbeitsfelder > Flexible Hilfen
Flexible Hilfen:
Unterstützung vor Ort
Unsere Teams der Flexiblen Hilfen begleiten Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenssituationen und unterstützen sie dort, wo sie leben. Form, Inhalt und Intensität der Maßnahmen orientieren sich an den Themen, dem Willen und den Ressourcen der Kinder, Jugendlichen bzw. Familien. Deshalb sprechen wir auch von „Flexiblen Hilfen“.
Wir gehen davon aus, dass Menschen Expert*innen ihres eigenen Lebens sind und Hilfen vor allem dann erfolgreich sind, wenn sie sich an dem orientieren, was Menschen wirklich in ihrem Leben verändern wollen.
In den Hilfen stärken und aktivieren wir v.a. die persönlichen Ressourcen sowie die Ressourcen des Umfelds (z.B. Familie, Freunde, Nachbarn, Vereine), um die Familiensituation nachhaltig zu verbessern.
Unsere Angebote der Flexiblen Hilfen:
Erziehungsbeistandschaften
●●●
Ein Erziehungsbeistand begleitet Kinder oder Jugendliche in herausfordernden Situationen, bezieht dabei das sozialen Umfeld ein, stärkt ihre Fähigkeiten und unterstützt sie, persönliche Ziele zu erreichen.
Ziel ist es, das Selbstbewusstsein und die soziale Integration des Kindes oder Jugendlichen zu stärken und seine Beziehung zur Familie zu verbessern.
Sozialpädagogische Familienhilfen
●●●
Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Unterstützung für Familien, die Hilfe in schwierigen Lebenslagen benötigen, um die familiäre Situation zu stabilisieren. Dabei arbeiten wir mit der ganzen Familie.
Ausgangspunkt der Hilfen ist das, was die Familien verändern wollen (Wille) bzw. bei Gefährdungen die Sicherung des Kindeswohls sowie die Ressourcen der Familie.
Ziel ist es, die familiäre Selbstständigkeit zu fördern, das familiäre Netzwerk zu stärken und die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
Hilfen für junge Volljährige
●●●
Hilfen für junge Volljährige richten sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 21 Jahren (in Ausnahmefällen bis 27 Jahren). Wir begleiten sie dabei, Herausforderungen beim Übergang ins eigenständige Leben zu meistern.
Ausgangspunkt der Hilfen sind die konkreten Themen der jungen Menschen, das, was sie verändern wollen und ihre persönlichen und sozialen Ressourcen.
Ziel ist es, die Selbstständigkeit und soziale Integration der jungen Volljährigen zu fördern.
Krisenintervention/Clearings
●●●
Ein ambulantes Clearing dient dazu, eine krisenhafte Familiensituation innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu klären.
Dabei werden auf Basis der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der Zielvorstellungen der Familienmitglieder verschiedene Perspektiven erarbeitet und die Familie in einem Entscheidungsprozess begleitet.
Betreutes Wohnen
●●●
Im Betreuten Wohnen werden junge Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihrer Familie leben können, von pädagogischen Fachkräften auf dem Weg in die Selbständigkeit begleitet. Wir unterstützen sie dabei, ihren Alltag zu bewältigen und Perspektiven zu entwickeln.
Dabei fokussieren wir uns auf die Stärken der Jugendlichen, die Ressourcen ihres Umfelds und auf die Ziele der Jugendlichen.
Begleiteter Umgang
●●●
Im begleiteten Umgang ermöglichen wir den Kontakt zwischen einem Kind und einem getrennt lebenden Elternteil oder einer anderen umgangsberechtigten Person
In Begleitung einer pädagogischen Fachkraft trifft ein Kind den Elternteil oder eine andere umgangsberechtigte Person, mit der es nicht zusammenlebt. Auf diese Weise wird ein positiver Kontakt zwischen Eltern und Kind ermöglicht.
Das Angebot ist eine vorübergehende Hilfe, die Eltern werden dabei unterstützt, nach und nach selbst einen positiven Umgang zu gestalten. Der Schutz des Kindes hat dabei oberste Priorität.
Kontakt
Betreutes Einzelwohnen Rosenheim
Betreutes Wohnen Oberbayern
Flexible Hilfen Ebersberg
Flexible Hilfen Landshut
Flexible Hilfen Mühldorf & Altötting
Flexible Hilfen Stadt Rosenheim / Sozialraumteam West
Flexible Hilfen Traunstein & Berchtesgadener Land
Flexible Hilfen Traunstein & Berchtesgadener Land
Flexible Hilfen Wasserburg
ISE-Team Rosenheim
Bewilligung und Finanzierung
Hilfen können von Eltern/ Sorgeberechtigten nur über das örtliche Jugendamt beantragt werden. Art und Umfang der Hilfen werden in einem Hilfeplanverfahren mit dem Jugendamt vereinbart.
Rechtsgrundlage
Flexible Hilfen werden auf Grundlage des § 27 SGB VIII in Verbindung mit den §§ 29, 30, 31, 34 (Betreutes Wohnen), 35, 35a und 41 SGB VIII von dem örtlichen Jugendamt gewährt.
Blog
Sozialraumorientierte Kinder- und Jugendhilfe: Unterstützung im Rosenheimer Westen
Das Sozialraumteam West in Rosenheim unterstützt Familien mit Hilfen und Projekten wie „Rosenheim aktiv“ und dem „Teddybärkrankenhaus“.
Müttercafé: Vernetzung und Unterstützung für mehr Stabilität im Alltag
Wie lässt sich die Vernetzung unter Müttern in den Flexiblen Hilfen stärken? Das Müttercafé bietet Raum für Austausch und Unterstützung.
Sozialraumtage 2023 – Rosenheim inspiriert in Sachen Kinder- und Jugendhilfe
Die Rosenheimer Sozialraumtage 2023 zogen zahlreiche Vertreter*innen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum an.